Handelsregister · VR 50741 früher Amtsgericht Eschweiler

Chronologischer Auszug

Bürgerinitiative: Rettet das Münsterländchen! Kein neuer Steinbruch zwischen Breinig, Dorff und Kornelimünster · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgerinitiative: Rettet das Münsterländchen! Kein neuer
Steinbruch zwischen Breinig, Dorff und Kornelimünster

b)
Stolberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende; jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Muyrers, Franz-Theo, Stolberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Weins, Christa Elisabeth Hildegard, Stolberg,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.09.2002
a)
20.07.2009
Pfennings

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.11.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 741
Amtsgericht Eschweiler getreten.
Freigegeben am 20.07.2009.
2b)
Nach Neuwahl:

2. Vorsitzende:
Grümmer, Stefanie, Stolberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Weins, Christa Elisabeth Hildegard, Stolberg,
*XX.XX.XXXX
a)
13.07.2011
Romdhani
3b)
Nach Neuwahl:

1. Vorsitzende:
Clauser, Karin, Stolberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Muyrers, Franz-Theo, Stolberg, *XX.XX.XXXX
a)
24.07.2012
Paulus
4b)
Nach Neuwahl:

1. Vorsitzender:
Blees, Bernd Erich, Stolberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Clauser, Karin, Stolberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
16.01.2018
Schlüter

b)
Beschluss Bl. 115 - 127 d.A.
Satzung Bl. 128 - 133 d.A.
5a)
Von Amts wegen ergänzend eingetragen:

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende; jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, zu deren Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über sie sowie auch zur
Aufnahme von Krediten, deren Gesamtbetrag 1.500,00
EUR überschreitet, die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
08.02.2018
Schlüter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.