Handelsregister · VR 440412

Chronologischer Auszug

Bürgerinitiative Haßmersheimer Fähre e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgerinitiative Haßmersheimer Fähre e.V.

b)
Haßmersheim
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden und die beiden
stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der
Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die den
Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr
als 2.000.-- DM verpflichten, der Zustimmung des
Vorstandes bedürfen.

b)
Vorsitzender:
Zimmermann, Eugen, Rechtsanwalt, Haßmersheim
Erster stellvertretender Vorsitzender:
Ernst, Walter, Rentner, Haßmersheim
Zweite stellvertretende Vorsitzende:
Tscharf, Ria, Hausfrau, Haßmersheim
a)
Verein
Satzung vom 09.10.1986
a)
15.04.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
14.11.1986
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Bestellt als
Liquidator:
Müßig, Friedrich Martin, Haßmersheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Zimmermann, Eugen, Rechtsanwalt, Haßmersheim
Nicht mehr
Erster stellvertretender Vorsitzender:
Ernst, Walter, Rentner, Haßmersheim
Nicht mehr
Zweite stellvertretende Vorsitzende:
Tscharf, Ria, Hausfrau, Haßmersheim
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
27.08.2019
Lamadé

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.