Handelsregister · HRB 99460

Chronologischer Auszug

Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgerhospital und Clementine
Kinderhospital gemeinnützige GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Nibelungenallee 37-41, 60318 Frankfurt am
Main

c)
1. der Betrieb eines im Krankenhausplan
des Landes Hessen aufgenommenen
Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital
Frankfurt am Main" und im "Clementine
Kinderhospital" vorgehaltenen
Fachabteilungen durch die Untersuchung,
Behandlung und Pflege von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen sowie
durch die Leistung von Geburtshilfe ohne
Rücksicht auf Weltanschauung,
Konfession, Rasse und Nationalität,

2. die Weiterentwicklung und den Ausbau
von Schwerpunkten in der medizinischen
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen in den jeweiligen
Fachabteilungen an beiden Standorten
nach jeweils neuesten medizinischen
Erkenntnissen sowie die rechtzeitige
Anpassung dieser Schwerpunkte
entsprechend den
Gesundheitsbedürfnissen und

3. der Ausbau des bestehenden Mutter-
Kind-Zentrums zu einer herausragenden
Einrichtung.

4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und
Erwachsenenmedizin im Sinne der
Stiftungsgründer der Clementine
Kinderhospital - Dr. Christ`sche Stiftung
und der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist
eine der zentralen Aufgaben der
Gesellschaft.

5. Die Gesellschaft darf alle erlaubten
Geschäfte und Maßnahmen durchführen,
die mit ihrem Zweck unmittelbar oder
mittelbar zusammenhängen und diesem
dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist
insbesondere unter Berücksichtigung der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften
berechtigt, Unternehmen aller Art zu
gründen, zu erwerben oder sich daran zu
beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung
anderer zu tätigen. Die Gesellschaft ist
weiterhin berechtigt, Kooperationen mit
anderen Krankenhäusern einzugehen,
Projekte öffentlich-privater Partnerschaften
(§ 34 HKHG) oder vergleichbare Projekte
durchzuführen oder mit anderen
Krankenhäusern zu fusionieren, sofern dies
gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.
1.000.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Heyl, Wolfgang, Riedstadt-Crumstadt,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Amberger, Marcus, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Herzog, Claudia, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2014

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Verein
Frankfurter Stiftungskrankenhäuser e. V. mit dem Sitz in
Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR
14102).
a)
05.06.2014
Wittmann

b)
Fall 1
2Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Holtmann, Annette, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Wagner, Jörg, Alten-Buseck, *XX.XX.XXXX
Zelle, Manuel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2015
Weber

b)
Fall 2
3a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9
(Gesellschafterversammlung) und 11 (Aufsichtsratsausschuss
"Kinder") beschlossen.
a)
05.10.2015
Wittmann

b)
Fall 3
4Prokura erloschen:
Zelle, Manuel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2018
Wittmann

b)
Fall 4
5b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Amberger, Marcus, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Heyl, Wolfgang, Riedstadt-Crumstadt,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
10.08.2018
Wittmann

b)
Fall 5
6Prokura erloschen:
Wagner, Jörg, Alten-Buseck, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2018
Wittmann

b)
Fall 6
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kehr, Dennis, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Claudia Christiane, Jacobs, Rödermark,
*XX.XX.XXXX
a)
17.05.2019
Wittmann

b)
Fall 7
8Einzelprokura:
Vaughan, Caspar, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Prokura geändert bei:
Kehr, Dennis, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
02.01.2022
Bäuml
b)
Fall 8
9c)
1. der Betrieb eines im Krankenhausplan
des Landes Hessen aufgenommenen
Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital
Frankfurt am Main" und im "Clementine
Kinderhospital" vorgehaltenen
Fachabteilungen durch die Untersuchung,
Behandlung und Pflege von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen sowie
durch die Leistung von Geburtshilfe ohne
Rücksicht auf Weltanschauung,
Konfession, Rasse und Nationalität, dies
umfast stationäre und teilstätionäre sowie
vor- und nachstationäre
Krankenhausleistungen und ambulante
Behandlungen.

2. die Weiterentwicklung und den Ausbau
von Schwerpunkten in der medizinischen
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen in den jeweiligen
Fachabteilungen an beiden Standorten
nach jeweils neuesten medizinischen
Erkenntnissen sowie die rechtzeitige
Anpassung dieser Schwerpunkte
entsprechend den
Gesundheitsbedürfnissen und

3. die Behandlung von Patienten mit
psychiatrischen Störungen sowie im
Speziellen von Personen mit
Abhängigkeitserkrankungen.

4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und
Erwachsenenmedizin im Sinne der
Stiftungsgründer der Clementine
Kinderhospital - Dr. Christ`sche Stiftung
und der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist
eine der zentralen Aufgaben der
Gesellschaft.

5. Die Gesellschaft darf alle erlaubten
Geschäfte und Maßnahmen durchführen,
die mit ihrem Zweck unmittelbar oder
mittelbar zusammenhängen und diesem
dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist
insbesondere unter Berücksichtigung der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften
berechtigt, Unternehmen aller Art zu
gründen, zu erwerben oder sich daran zu
beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung
anderer zu tätigen. Die Gesellschaft ist
weiterhin berechtigt, Kooperationen mit
anderen Krankenhäusern einzugehen,
Projekte öffentlich-privater Partnerschaften
oder vergleichbare Projekte durchzuführen
oder mit anderen Krankenhäusern zu
fusionieren, sofern dies
gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung § 2 (Zweck, Unternehmensgegenstand und
Gemeinnützigkeit) beschlossen.

b)
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
a)
02.12.2022
Krämer

b)
Fall 10
10b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2022
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit dem Bürgerhospital
Frankfurt am Main e.V mit dem Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 5233) verschmolzen.
a)
02.01.2023
Nagel

b)
Fall 11
11a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat)
beschlossen.
a)
02.08.2023
Pussehl

b)
Fall 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.