Handelsregister · HRB 122361

Registerinformationen

Bürgerhilfe Dienstleistungs- und Service-gGmbH Geeste · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bürgerhilfe Dienstleistungs- und Service-gGmbH Geeste
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Nordhorn
Geschäftsanschrift
Bernhard-Niehues-Straße 28-30, 48529 Nordhorn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 122361
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
28.05.2025
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben eines Pflegeheimes sowie einer Einrichtung für Betreutes Wohnen in Geeste; b) ambulante Pflegedienste sowie teilstationäre und stationäre Pflegedienste; c) Beratung und Betreuung von bestehenden sozialen Einrichtungen im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; d) Betreuungsmaßnahmen und Schaffung von Einrichtungen für Suchtkrankenbehindertenhilfe; e) Schaffung und Betreiben von Bildungseinrichrungen für den Bereich der Altenhilfe; f) Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenhilfe. (2) Die Gasellschaft ist im Rahmen ihres satzungsmäßigen Gegenstandes nach § 1 selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (3) Es dürfen keine Gesellschafter oder dritte Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (4) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Elvira Fytter-Kotmann

Nordhorn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 32 ff. Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 06.10.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2005 zuletzt geändert am 16.08.2005
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Nordhorn beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.