Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Bürgerhilfe Dienstleistungs- und Service-gGmbH Geeste
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Nordhorn
- Geschäftsanschrift
- Bernhard-Niehues-Straße 28-30, 48529 Nordhorn
Handelsregister · HRB 122361
Bürgerhilfe Dienstleistungs- und Service-gGmbH Geeste · Amtsgericht Osnabrück
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben eines Pflegeheimes sowie einer Einrichtung für Betreutes Wohnen in Geeste; b) ambulante Pflegedienste sowie teilstationäre und stationäre Pflegedienste; c) Beratung und Betreuung von bestehenden sozialen Einrichtungen im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; d) Betreuungsmaßnahmen und Schaffung von Einrichtungen für Suchtkrankenbehindertenhilfe; e) Schaffung und Betreiben von Bildungseinrichrungen für den Bereich der Altenhilfe; f) Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenhilfe. (2) Die Gasellschaft ist im Rahmen ihres satzungsmäßigen Gegenstandes nach § 1 selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (3) Es dürfen keine Gesellschafter oder dritte Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (4) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Leitung und Vertretung
Nordhorn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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