Handelsregister · GnR 720210

Chronologischer Auszug

Bürgergenossenschaft Wohnen eG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgergenossenschaft Wohnen eG

b)
Ludwigsburg
Geschäftsanschrift:
Mathildenstraße 21, 71638 Ludwigsburg

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28
Buchst. d) die Voraussetzungen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam.
Vorstandsmitglieder können vom
Verbot der Mehrfachvertretung nach §
181 Alt. 2 BGB befreit werden.

b)
Vorstand:
Veit, Andreas, Bietigheim-Bissingen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schüürmann, Eric, Ludwigsburg,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 22.04.2022.
a)
04.07.2022
Schneider
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Herrmann, Fabian, Freiberg am
Neckar, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Schüürmann, Eric, Ludwigsburg,
*XX.XX.XXXX
a)
18.10.2023
Marksteiner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.