Handelsregister · GnR 720169

Chronologischer Auszug

Bürgergenossenschaft Neuweiler eG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgergenossenschaft Neuweiler eG

b)
Neuweiler

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
soziale und wirtschaftliche Förderung
und Betreuung der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Lebensqualität in der Gemeinde
Neuweiler zu sichern. Dazu gehört
besonders die Versorgung der Neuweiler
Bürger mit den Erfordernissen des
täglichen Bedarfs und was damit in
Zusammenhang steht, wie
beispielsweise:
a) Betreiben eines Dorfladens mit Café
b) Handel mit Gütern und Vermittlung
und Erbringung von Dienstleistungen
c) Unterhaltung und der Betrieb von
Senioreneinrichtungen
Keine Nachschusspflicht.

Es besteht ein Mindestkapital
von 25% des Anlagevermögens,
das zum jeweiligen
Bilanzstichtag ausgewiesen wird.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Burkhardt, Anita Erika, Neuweiler,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dörich, Rainer Friedrich, Neuweiler,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Rack, Hannelore Brigitte, Neuweiler,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 25.07.2019.
a)
17.09.2020
Falzone

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.