Handelsregister · VR 489

Registerinformationen

"Bürgergemeinschaft Siegburg-Stallberg 1960 e.V." · Amtsgericht Siegburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"Bürgergemeinschaft Siegburg-Stallberg 1960 e.V."
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Siegburg-Stallberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 489
Gericht
Amtsgericht Siegburg
Letzte Eintragung
11.06.2025
Abrufstand
24.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Achim Kerp

Siegburg

Vorstand

Patrick Wolf

Siegburg

Vorstand

Günter Limbach

Siegburg

Vorstand

Udo Hartmann

Siegburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 26.01.1960 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliedersammlung vom 07.09.1993 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2011 hat die Änderung der Satzung unter § 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2019 hat Änderungen der Satzung in § 2 (Zweck/Gemeinnützigkeit und Haftung), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge), § 7 (Mitgliederversammlung) sowie in § 14 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck / Gemeinnützigkeit und Haftung) , 8 ( Vorstand) und 12 (Verwendung des Vermögens bei Auflösung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.09.1960 Dieses Blatt ist zunächst am 08.09.1960 von VR 318 und nunmehr erneut - zur Fortführung auf EDV - umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2004.
  • Satzung Blatt 110 ff. der Akten
  • Beschluss Blatt 176-177 der Akten
  • Beschluss Blatt 205 ff. der Akten
  • Satzung Hülle Blatt 225 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.