Handelsregister · GnR 200060

Chronologischer Auszug

Bürgerenergiegenossenschaft Visselhövede eG · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgerenergiegenossenschaft
Visselhövede eG

b)
Visselhövede

c)
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder sowie deren
sozialer oder kultureller Belange durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Genossenschaft ermöglicht ihren
Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz
und regionaler Entwicklung durch die
Unterstützung erneuerbarer Energien.

2. Gegenstand des Unternehmens ist:

a) die Errichtung und Unterhaltung von
Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energien, insbesondere
Photovoltaikanlagen und
Windenergieanlagen,

b) die Speicherung und der Absatz der
gewonnenen Energie in Form von Strom
und/ oder Wärme,

c) die Unterstützung und Beratung in
Fragen der regenerativen
Energiegewinnung einschließlich einer
Information von Mitgliedern und Dritten,
sowie einer Öffentlichkeitsarbeit,

d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen
zur Erzeugung regenerativer Energien
für Mitglieder und Dritte,

e) die Erbringung von Dienstleistungen
im Bereich der Versorgung mit
erneuerbaren Energien.

f) Die Genossenschaft kann zu diesen
Zwecken Grundstücke erwerben und
veräußern.

3. Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten,
Unternehmen gründen und sich an
anderen Unternehmen im Rahmen von §
1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes
beteiligen.

4. Die Genossenschaft darf auch mit
Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.

Das Mindestkapital der
Genossenschaft beträgt 90
Prozent des Gesamtbetrages der
Geschäftsguthaben des letzten
Bilanzstichtages.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Kamtsiuris, Panagiotis, Visselhövede,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Wallin, Hartmut, Visselhövede,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 04.09.2024
a)
03.04.2025
Mikolajewski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.