Die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Gißler
Biberach
Vorstand
Aldrin Mattes
Biberach
Vorstand
Dieter Schwörer
Biberach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.10.2012.
Die Generalversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und in § 37 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Mindestkapital) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Tod eines Mitglieds) und in § 22 (Zusammensetzung und Wahl) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.