Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung, Planung, Projektierung, Finanzierung, Erstellung und Betreibung von Projekten zur Erzeugung und zum Verkauf erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung und zum Verkauf erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region. Insbesondere soll eine Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Schopfloch geschaffen werden. Ebenso soll die Beratung von Energienutzern zur Energieeinsparung Gegenstand des Unternehmens sein.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Kugler
Schopfloch
Vorstand
Thomas Winter
Schopfloch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.2018 mit Änderung vom 11.05.2020.
Die Generalversammlung vom 26.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 14 (Leitung der Genossenschaft), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Protokoll), § 36 (Teilnahmerecht der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung), § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 38 (Gesetzliche Rücklage), § 39a (Kapitalrücklage), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses), § 47 (Bekanntmachungen) und § 50 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.