Handelsregister · GnR 2884

Chronologischer Auszug

Bürgerenergie Roßlaich eG · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgerenergie Roßlaich eG

b)
Peißenberg, Landkreis Weilheim-
Schongau

c)
Auf- und Ausbau der Erneuerbaren
Energien in der Region sowie die
Schaffung einer dezentralen und
nachhaltigen Energiegewinnung,
insbesondere
die Projektierung, die Errichtung und der
Betrieb von Erneuerbare-Energien-
Anlagen sowie Nebenanlagen,
insbesondere Anlagen zur
Speicherung und zur Abgabe von
Energie;
die Einspeisung des erzeugten Stroms in
das öffentliche Netz sowie der
Verkauf des erzeugten Stroms; die
Beteiligung an Erneuerbare-Energien-
Anlagen;
die Durchführung von
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich
Erneuerbare
Energien.
Keine Nachschusspflicht.a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen

b)
Vorstand:
Wiedmann, Christoph Bernhard,
Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Berchtold, Andreas Martin, Murnau
a. Staffelsee, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Satzung errichtet am 10.09.2024.
a)
23.06.2025
Probst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.