Handelsregister · GnR 934
Chronologischer Auszug
BürgerEnergie Bergisch Gladbach eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BürgerEnergie Bergisch Gladbach eG b) Bergisch Gladbach c) 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialer und kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz und regionaler Entwicklung durch die Unterstützung erneuerbarer Energien in der Region Rhein-Berg. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und Unterhaltung oder Verpachtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zum Beispiel Strom aus der Sonne (Photovoltaikanlagen) und Wind (Windenergieanlagen) sowie Wärme. b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom z. B. durch Direktvermarktung, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte e) Betrieb einer Organisation des gemeinschaftlichen Selbstbaus, insbesondere Photovoltaikanlagen, mit übergeordnetem Ziel der Energiewende. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. 4. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Dabei können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben (gesetzliche Vertretung). Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln. b) Vorstand: Häusler, Stefan, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Metten, Christian, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Vollmer, Jennifer, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 28.03.2023 | a) 06.06.2023 Gleissner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.