Handelsregister · GnR 934

Chronologischer Auszug

BürgerEnergie Bergisch Gladbach eG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BürgerEnergie Bergisch Gladbach eG

b)
Bergisch Gladbach

c)
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder sowie deren
sozialer und kultureller Belange durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Genossenschaft ermöglicht ihren
Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz
und regionaler Entwicklung durch die
Unterstützung erneuerbarer Energien in
der Region Rhein-Berg.

2. Gegenstand des Unternehmens ist:
a) die Errichtung und Unterhaltung oder
Verpachtung von Anlagen zur Nutzung
regenerativer Energien zum Beispiel
Strom aus der Sonne
(Photovoltaikanlagen) und Wind
(Windenergieanlagen) sowie Wärme.
b) der Absatz der gewonnenen Energie
in Form von Strom z. B. durch
Direktvermarktung,
c) die Unterstützung und Beratung in
Fragen der regenerativen
Energiegewinnung einschließlich einer
Information von Mitgliedern und Dritten
sowie einer Öffentlichkeitsarbeit
d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen
zur Erzeugung regenerativer Energien
für Mitglieder und Dritte
e) Betrieb einer Organisation des
gemeinschaftlichen Selbstbaus,
insbesondere Photovoltaikanlagen, mit
übergeordnetem Ziel der Energiewende.
3. Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an anderen Unternehmen beteiligen.
4. Die Genossenschaft darf auch mit
Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Der Vorstand vertritt die
Genossenschaft gerichtlich und
außergerichtlich. Dabei können zwei
Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich
für die Genossenschaft zeichnen und
Erklärungen abgeben (gesetzliche
Vertretung). Der Aufsichtsrat kann
einzelne oder alle Vorstandsmitglieder
von dem Verbot der
Mehrfachvertretung des § 181
Alternative 2 BGB befreien, ihnen also
die Befugnis erteilen, bei allen
Rechtshandlungen, welche die
Genossenschaft mit oder gegenüber
Dritten vornimmt, zugleich als
Vertreter Dritter zu handeln.

b)
Vorstand:
Häusler, Stefan, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Metten, Christian, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Vollmer, Jennifer, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 28.03.2023
a)
06.06.2023
Gleissner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.