Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Fahrerbetreuer, der Kassenwart, der Vertreter der Stadt Kevelaer sowie mindestens vier Beisitzer. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, unter denen sich der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden muss. Mehrere Vorstandsämter können in einer Person vereinigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Brünken
Kevelaer-Twisteden
Vorstand
Urusla Brons
Kevelaer
Vorstand
Marianne Wolf
Kevelaer
Vorstand
Franz Heckens
Kevelaer
Vorstand
Wilfried Knüfermann
Kevelaer
Vorstand
Rolf van Diffelen
Kevelaer
Vorstand
Klaus Fahrenholz
Geldern
Vorstand
Harald Jovic
Kevelaer
Vorstand
Hans Jacobs
Kevelaer
Vorstand
Wolfgang Röhr
Kevelaer
Vorstand
Christiane Strötges
Kevelaer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 894 Amtsgericht Geldern getreten.
lfd. Nr. 1 Spalte 4 a) auf Grund eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt. Protokolle Blatt 154 und 162
Protokoll vom 18.11.2014 Blatt 187 - 205
Protokoll vom 17.11.2015 Blatt 207 - 214
Protokoll vom 22.11.2016 Blatt 216 - 223
Protokoll vom 20.11.2018 Blatt 225 - 233
Protokoll vom 19.11.2019 Blatt 235 - 242
Wortlaut der Satzung Blatt 260-265
Allgemeine Vertretungsregelung hinsichtlich der Funktion "Fahrerbetreuer" von Amts wegen ergänzend berichtigt.
Satzung
Satzung vom 12.10.1995, zuletzt geändert am 21.11.2001
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 8 (Vorstand, Zuständigkeit, Wahl und Amtsdauer) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.