Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Er darf in dringenden und unaufschiebaren Fällen Geschäfte jeglicher Art bis zum Berag von 1.000 Euro und auf Beschluss des Vereinsauschusses hin bis zum Betrag von 20.000 Euro im Einzelfall ausführen. Grundstücksgeschäfte und Geschäfte höheren Betrages bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Evelyn Unglaub
Lichtenberg
Vorstand
Hedwig Welte
Lichtenberg
Vorstand
Astrid Klasen
Lichtenberg
Vorstand
Christa Seelbinder
Lichtenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.01.1976 zuletzt geändert am 20.09.1996
Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2022 hat die Änderung der §§ 4, 10, 11 und 12 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.06.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 SB;
Protokoll Bl. 11 SB;
Protokoll Bl. 16 ff SB;
Beschluss Bl. 36/37 SB; Neue Satzung Bl. 42/43 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.