der Erwerb des Peschkenhauses in Moers sowie dessen Verwaltung mit dem Zweck, es als Einrichtung der Kunst und Kultur, insbesondere für Ausstellungen, zu erhalten und zu betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten, wenn diesem durch den Aufsichtsrat die Befugnis zur allein Vertretung eingeräumt worden ist, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinz-Adolf Janßen
Moers
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Torsten Gerlach
Moers
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.04.2003, zuletzt geändert am 05.04.2004
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.07.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 130.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.10.2005 ist § 4 Abs.1 der Satzung (Höhe und Einleitung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Höhe und Einstellung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.10.2008 ist § 4 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 01.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Höhe und Einstellung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.08.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 10.500,00 EUR und die Änderung des § 4 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 27.08.2015 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.08.2015 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) ist eine Erhöhung des Grundkapitals um 45.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.12.2018 ist § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2019 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2024 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Höhe und Einstellung des Grundkapitals) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.05.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 4023 Amtsgericht Moers getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 - 13 Sonderband
Beschluss Bl. 40 Sonderband
Spalte 6 b) auf Grund eines Erfassungsfehlers ergänzt.
Beschluss Blatt 43-46, 176 Sonderband
Satzung Bl. 49-56 Sonderband
lfd. Nr. 4 Spalte 6 a) aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Hauptversammlung vom 14.07.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 50.000 EUR um bis zu 200.000,00 EUR auf bis zu 250.000,00 EUR beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.12.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EURO 90.000,-- durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2015 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage (genehmigtes Kapital) zu erhöhen, wobei den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen ist (Genehmigtes Kapital 2015 / I).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.12.2023 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 100.000,00 EUR zu erhöhen, wobei den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen ist (genehmigtes Kapital).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.12.2028 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, wobei den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen ist (genehmigtes Kapital).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.