Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende oder der Geschäftsführer oder der Schatzmeister vertreten den Verein. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 500 DM belasten, ist der Vorstand selbständig berechtigt, wenn die eingetragenen Vorstandsmitglieder darüber befinden. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500 DM belasten, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. In Ausnahmefällen wie Schützenfest oder Hubertusfest entscheidet der Gesamtvorstand über die Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500 DM belasten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anika Still
Essen
Vorstand
Olaf Jasser
Essen
Vorstand
Helga Melzer
Essen
Vorstand
Michael Cohaus
Essen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.11.1975 zuletzt geändert am 25.01.1997
Die Mitgliederversammlung hat am 19.06.2015 beschlossen, die Satzung in §§ 2 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.03.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Essen-Steele, VR 351) getreten. Freigegeben am 12.05.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.