Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende; im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Hassmann
Neustadt am Rübenberge
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.01.1974 zuletzt geändert am 24.02.2001
Freitext
Satzung Blatt 130-137 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.07.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.