Bürger-Schützen-Verein 1856 Walsum eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Duisburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1974
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
07.08.2025
Abrufstand
12.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Einzelausgaben, die die Summe von 5.000,00 Euro übersteigen, unterliegen der Genehmigung der Vereinsversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Sommer
Duisburg
Vorstand
Christel Rathofer
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.01.1958 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.01.1997 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2004 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Beitrag für Studierende, Auszubildende, Zivildienst- und Grundwehrdienstleistende), § 22 (Genehmigung für Einzelausgaben) und § 33 (Zusammensetzung des Throns) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 und § 15 (Pflichten und Rechte der Mitglieder) beschlossen. § 14 entfällt ersatzlos.
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Verwendung der Mittel) und § 31 (Festlichkeiten) beschlossen; § 32 (Regelung der Restauration) und § 33 (Besetzung des Thron) wurden ersatzlos gestrichen und die §§ 34, 35 führen eine neue Überschrift (Allgemeine Bestimmungen).
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 25 (Versammlungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), § 3 und § 35 (Auflösung) beschlossen. § 5 wurde ersatzlos gestrichen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zusatz der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt), § 6 (Einreichung und Prüfung des schriftlichen Aufnahmeantrags), § 10 (Änderung der Rechte und Pflichten beim Austritt aus dem Verein), § 14 (Anerkennung Verhaltenskodex, polizeiliches Führungszeugnis), § 16 (Änderung des Gesamtvorstands und des geschäftsführenden Vorstands), § 17 (Änderung der Wahlen des Vorstands Ziffer 1., 2., 3. und 4.), § 18 (Änderung der Leitung des Vereins), § 21 (Änderung der Wahl der Kassenprüfer), § 22 (Änderung der Summe von Einzelausgaben), § 23 (Änderung der Einberufung der Vorstandssitzung und Beschlussfassung), § 27 (Änderung der Einladungsform zu einer Versammlung), § 29 (Änderung der Stimmenmehrheit), § 30 (Änderung der Wahl der Offizierre und Adjutanten) und § 37 (Änderung des Vorstands des Vereinsjugendausschusses) beschlossen und um ein Vorwort (Funktionsbezeichnungen geschlechtsneutral) ergänzt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.03.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 206 ff. der Akten
Beschluss Bl. 8 ff.
Allgemeine Vertretungsregelung zur Eintragung vom 28.07.2004 von Amts wgen ergänzend eingetragen
Satzung Blatt 29 - 36 des Sonderbandes
Satzung Blatt 48 - 55 des Sonderbandes
Satzung Blatt 64 - 71 des Sonderbandes
Satzung Blatt 131 - 139 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.