Handelsregister · GnR 378 FL

Chronologischer Auszug

Bürger GemeindeWerke Breklum eG · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürger GemeindeWerke Breklum
eG

b)
Sitz/Niederlassung:
Breklum

c)
Gegenstand:
a) Der Bau und die Unterhaltung von Anlagen zur Produktion und Verteilung von Wärmeenergie und Elektrizität unter Einsatz emissionsarmer Technik mit
dem Ziel, Kohlendioxidmengen
zu mindern,
b) die Verteilung leitungsgebundener Daten und
c) die Unterstützung und die Beratung in Fragen der allgemeinen
Energie- und Informationsversorgung.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

b)
Vorstand:

1.
Brockmann, Christoph, *XX.XX.XXXX,
Breklum

Vorstand:

2.
van Balen, Frank, *XX.XX.XXXX, Breklum
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
21.04.2016.
a)
04.10.2016
Jepsen
2b)
Vorstand:
3.
Braczek, Niels, *XX.XX.XXXX, Breklum

Nicht mehr Vorstand:
1. Brockmann, Christoph
a)
28.08.2018
Stach
3b)
Nicht mehr Vorstand:
2. van Balen, Frank

Nicht mehr Vorstand:
3. Braczek, Niels

Vorstand:
4.
Carstensen, Uwe, *XX.XX.XXXX, Breklum

Vorstand:
5.
Dr. Hansen, Heiko, *XX.XX.XXXX, Risum-Lindholm
a)
27.08.2019
Gehlhaar
4Keine Nachschusspflicht.
Mindestkapital:
Das Mindestkapital der Genossenschaft,
das durch Rückzahlungen eines
Auseinandersetzungsguthabens
an ausgeschiedene Mitglieder
nicht unterschritten werden darf,
beträgt 90% der
Geschäftsguthaben des vorjährigen Bestandes
zum Jahresende.
Von Amts wegen
eingetragen.
a)
Die Satzung ist am 05.07.2017 geändert in § 30 (Andere Rücklagen).

Die Satzung ist am 19.02.2020 geändert in § 22 (Einberufung und
Tagesordnung).
a)
23.10.2020
Stach

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.