Handelsregister · GnR 378 FL
Chronologischer Auszug
Bürger GemeindeWerke Breklum eG · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bürger GemeindeWerke Breklum eG b) Sitz/Niederlassung: Breklum c) Gegenstand: a) Der Bau und die Unterhaltung von Anlagen zur Produktion und Verteilung von Wärmeenergie und Elektrizität unter Einsatz emissionsarmer Technik mit dem Ziel, Kohlendioxidmengen zu mindern, b) die Verteilung leitungsgebundener Daten und c) die Unterstützung und die Beratung in Fragen der allgemeinen Energie- und Informationsversorgung. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. b) Vorstand: 1. Brockmann, Christoph, *XX.XX.XXXX, Breklum Vorstand: 2. van Balen, Frank, *XX.XX.XXXX, Breklum | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 21.04.2016. | a) 04.10.2016 Jepsen | ||
| 2 | b) Vorstand: 3. Braczek, Niels, *XX.XX.XXXX, Breklum Nicht mehr Vorstand: 1. Brockmann, Christoph | a) 28.08.2018 Stach | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. van Balen, Frank Nicht mehr Vorstand: 3. Braczek, Niels Vorstand: 4. Carstensen, Uwe, *XX.XX.XXXX, Breklum Vorstand: 5. Dr. Hansen, Heiko, *XX.XX.XXXX, Risum-Lindholm | a) 27.08.2019 Gehlhaar | ||||
| 4 | Keine Nachschusspflicht. Mindestkapital: Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen eines Auseinandersetzungsguthabens an ausgeschiedene Mitglieder nicht unterschritten werden darf, beträgt 90% der Geschäftsguthaben des vorjährigen Bestandes zum Jahresende. Von Amts wegen eingetragen. | a) Die Satzung ist am 05.07.2017 geändert in § 30 (Andere Rücklagen). Die Satzung ist am 19.02.2020 geändert in § 22 (Einberufung und Tagesordnung). | a) 23.10.2020 Stach |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.