Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zur Vertretung des Vereins sind der 1. und der 2. Vorsitzende, jeder für sich allein, befugt, und zwar gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
Tag der ersten Eintragung: 19.01.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 350 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 31.07.2006.
Satzung
Satzung vom 13.10.1975 zuletzt geändert am 15.11.1976
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.