Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Bei Eingehung von Verbindlichkeiten über 500,00 DEM hinaus bedarf es zu deren Gültigkeit eines Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.
Änderungsbeschluss Bl. 38-40 der Registerakten. Tag der ersten Eintragung: 24.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Fall 3
Satzung
Satzung vom 06.08.1999 zuletzt geändert am 07.09.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.