Handelsregister · VR 460461
Historischer Auszug
Bürger für Bürger e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
PER
GEIGE.
5
VOR
ann
non
Urarai
AHTSYETICHTNC
7272
SIG
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
|
2
3
4
5
1
a)
Börger
für
Bürger
a)
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
1.,
2.
Die
Satzung
wurde
am
14.
November
2008
errichtet.
a)
30.
Januar
2009
und
3.
Vorsitzende.
Der
1.
Vorsitzende
ist
„b)
Verfügung
AS.
23
b)
Höpfingen
allein,
der
2.
und
3.
Vorsitzende
sind
zusammen
Satzung
AS.
7-19
vertretungsberechtigt.
b)
Brigitte
Liebler,
Lehrerin
Richard-Kaiser-Str.
17,
74746
Höpfingen
-
1.
Vorsitzende
-
Ilse
Hefner,
Steuverfachgehilfin
Franz-Schell-Str.
2,
74746
Höpfingen
-
2.
Vorsitzende
-
Alfred
Nohe,
KFZ-Meister
üller
Am
Mantelsgraben
7,
74746
Höpfingen
-
3.
Vorsitzender
-
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Buchen
(Odenwald)
wurde
die
Kennziffer
46
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
FERIEN
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
a)
Name
b)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
7
3
5
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.