Handelsregister · VR 4772

Chronologischer Auszug

Bürger für Bürger e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürger für Bürger e.V.

b)
Grebenhain
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart,
dem Schriftführer und drei Beisitzern.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens
der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den
Verein gemeinsam.

Für Bankgeschäfte bis zu einem Betrag von im Einzelfall
1.000,00 EUR ist der Kassenwart
einzelvertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, im Namen des
Vereins Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB).

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Kauck, Heinrich, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Dr. Lipp, Ute, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Höhn, Ulrich, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Kauck, Thomas, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Puchert, Sylvia, Freiensteinau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Frank, Doris, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Karl-Rollmann, Gerhard, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 12.08.2015.
a)
30.09.2015
Muth

b)
Anmeldung Blatt 1 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 6 ff. Sonderband
2a)
Geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart,
dem Schriftführer und drei Beisitzern.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens
der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den
Verein gemeinsam.

Die Vorstandsmitglieder sind für Rechtsgeschäfte mit
anderen gemeinnützigen Organisationen von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Vorstand) beschlossen.
a)
14.12.2016
Ochs

b)
Fall 2

Anmeldung Blatt 18 Sonderband
Satzung Blatt 26 ff. Sonderband
3b)
Nicht mehr
Kassenwart:
Höhn, Ulrich, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Dr. Lipp, Ute, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Kassenwart:
Kauck, Heinrich, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Stein, Bernd, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
a)
28.08.2018
Unzeitig

b)
Fall 3
4b)
Nicht mehr
Beisitzer:
Karl-Rollmann, Gerhard, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Beisitzer:
Kauck, Heinrich, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Langwasser-Greb, Bärbel, Grebenhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwartin:
Meinhardt-Klein, Brigitte, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzerin:
Puchert, Sylvia, Freiensteinau, *XX.XX.XXXX
a)
27.07.2023
Muth

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.