a) Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, b) der Absatz der gewonnen Energie in Form von Strom, Wärme und Gas, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung und der Steigerung der Energieeffizienz, einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit. d) die aktive Beteiligung am Klimaschutz, zum Beispiel durch den Erwerb von Emissionsrechten oder die Unterstützung von Klimaschutzprojekten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Würz
Dietzenbach
Vorstand
Andreas Buhle
Frankfurt am Main
Vorstand
Torsten Groß
Aßlar
Vorstand
Eric Pammler
Langen (Hessen)
Vorstand
Darjan Condric
Neu-Isenburg
Vorstand
Birger Boethelt
Kelkheim (Taunus)
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.09.2009
Die Generalversammlung vom 19.05.2010 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 13 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 17 - 19 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 28 (Aufgaben, Rechte und Pflichten) und 29 (Zusammensetzung und Wahl) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand) , 18 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) , 28 (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirates), 29 (Zusammensetzung und Wahl des Beirates) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.11.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Die Organe der Genossenschaft sind:) und D. (Über die Einrichtung bzw. Auflösung eines Beirats entscheidet der Aufsichtsrat. Im Falle der Einrichtung eines Beirats gilt Folgendes:) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.11.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 19 (Konstituierung, Beschlussfassung), 21 (Frist und Tagungsort), 22 (Einberufung und Tagesordnung), 23 (Versammlungsleitung, Prüfungsverband), 27 (Versammlungsniederschrift), die Einfügung der 27a ( Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 27b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), 27c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) und die Änderung in 34 (Geschäftsjahr und Jahresabschluss) beschlossen.
Freitext
Fall 4
Fall 5
Fall 7
In Ergänzung der Eintragung vom 03.10.2012 nachgetragen.
Fall 8
Fall 9
Fall 10
von Amts wegen Eintragung vom 02.09.2010 ergänzt in: Spalte 3 Fall 14
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 21
Fall 23
Fall 24
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.