Handelsregister · GnR 200057

Chronologischer Auszug

Bürger.Energie.Wedemark eG · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürger.Energie.Wedemark eG

b)
Wedemark

c)
1. Zweck ist die Förderung der Wirtschaft
der Mitglieder und deren sozialer
Belange durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft
darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte
betreiben.

2. Gegenstand ist soweit es keiner
gesetzlichen Ausnahmegenehmigung
bedarf:
a. Die Förderung, Errichtung und
Unterhaltung von dezentralen Anlagen
zur Bereitstellung von Erneuerbarer
Energie,
b. Der Absatz der gewonnenen Energie
in Form von Strom und/oder Wärme und
/oder der Kraftwärmekopplung,
c. Die Unterstützung, Beratung und
Information in Fragen der
Energiegewinnung/Energieeinsparung
von Mitgliedern und Dritten sowie
Öffentlichkeitsarbeit.

3. Die Genossenschaft kann auch
weitere Tätigkeiten aufnehmen, die
einen Beitrag zum Energiesparen
und/oder zum Klimaschutz leisten.

4. Die Genossenschaft ist überparteilich
und wendet sich mit ihren Vorhaben an
die Allgemeinheit.
5. Im Rahmen von § 1 Abs.2 GenG kann
die Genossenschaft auch die
Ausreichung von Nachrangdarlehen,
Gesellschafterdarlehen und ähnlichen
Instrumenten vornehmen.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen

In der Satzung ist ein
Mindestkapital in Höhe von 80%
des Gesamtbetrags der
Geschäftsguthaben zum Ende
des vorangegangenen
Geschäftsjahres festgesetzt.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Gerkens, Ulf, Wedemark, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Tepe, Rainer, Wedemark,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 11.01.2021
a)
21.05.2021
Vahle
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tepe, Rainer, Wedemark,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Bischof, Rainer, Wedemark,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Boll, Marius, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
17.05.2023
Vahle

b)
Fall 2
3Keine Nachschusspflicht der
Genossen

In der Satzung ist ein
Mindestkapital in Höhe von 90%
des Gesamtbetrags der
Geschäftsguthaben zum Ende
des vorangegangenen
Geschäftsjahres festgesetzt.
a)
Die Generalversammlung vom 11.04.2024 hat
eine Änderung der Satzung durch Einfügung
eines neuen § 4 (Investierende Mitglieder) und
nach daraus resultierender Neunummerierung
der folgenden Paragraphen die Änderung von
§ 6, ehemals § 5 (Kündigung), § 11 ehemals §
10 (Rechte der Mitglieder), § 21, ehemals § 20
(Ausübung der Mitgliedsrechte) und von § 29,
ehemals § 28 (Geschäftsanteil,
Geschäftsguthaben, Übertragung,
Mindestkapital) und damit insbesondere die
Änderung des Mindestkapitals beschlossen.
a)
02.07.2024
Vahle

b)
Fall 3
4a)
02.07.2024
Vahle

b)
Rötung der Eintragung Spalte
3 lfd. Nr. 1 in Ergänzung zur
Eintragung lfd. Nr. 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.