Handelsregister · GnR 200057
Chronologischer Auszug
Bürger.Energie.Wedemark eG · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bürger.Energie.Wedemark eG b) Wedemark c) 1. Zweck ist die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder und deren sozialer Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. 2. Gegenstand ist soweit es keiner gesetzlichen Ausnahmegenehmigung bedarf: a. Die Förderung, Errichtung und Unterhaltung von dezentralen Anlagen zur Bereitstellung von Erneuerbarer Energie, b. Der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme und /oder der Kraftwärmekopplung, c. Die Unterstützung, Beratung und Information in Fragen der Energiegewinnung/Energieeinsparung von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit. 3. Die Genossenschaft kann auch weitere Tätigkeiten aufnehmen, die einen Beitrag zum Energiesparen und/oder zum Klimaschutz leisten. 4. Die Genossenschaft ist überparteilich und wendet sich mit ihren Vorhaben an die Allgemeinheit. 5. Im Rahmen von § 1 Abs.2 GenG kann die Genossenschaft auch die Ausreichung von Nachrangdarlehen, Gesellschafterdarlehen und ähnlichen Instrumenten vornehmen. | Keine Nachschusspflicht der Genossen In der Satzung ist ein Mindestkapital in Höhe von 80% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres festgesetzt. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Gerkens, Ulf, Wedemark, *XX.XX.XXXX Vorstand: Tepe, Rainer, Wedemark, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 11.01.2021 | a) 21.05.2021 Vahle | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Tepe, Rainer, Wedemark, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Bischof, Rainer, Wedemark, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Boll, Marius, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 17.05.2023 Vahle b) Fall 2 | ||||
| 3 | Keine Nachschusspflicht der Genossen In der Satzung ist ein Mindestkapital in Höhe von 90% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres festgesetzt. | a) Die Generalversammlung vom 11.04.2024 hat eine Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 4 (Investierende Mitglieder) und nach daraus resultierender Neunummerierung der folgenden Paragraphen die Änderung von § 6, ehemals § 5 (Kündigung), § 11 ehemals § 10 (Rechte der Mitglieder), § 21, ehemals § 20 (Ausübung der Mitgliedsrechte) und von § 29, ehemals § 28 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben, Übertragung, Mindestkapital) und damit insbesondere die Änderung des Mindestkapitals beschlossen. | a) 02.07.2024 Vahle b) Fall 3 | |||
| 4 | a) 02.07.2024 Vahle b) Rötung der Eintragung Spalte 3 lfd. Nr. 1 in Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.