Handelsregister · GnR 447

Chronologischer Auszug

Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensKapital/Nachschusspflichta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Statut b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal
eG

b)
Püttlingen

c)
Gegenstand der Genossenschaft ist die
Planung, Finanzierung, Errichtung, der
Betrieb und die Unterhaltung von
Einrichtungen und Anlagen zur
Erzeugung regenerativer Energien, zur
Energiespeicherung sowie zur
Energieeffizienzerhöhung und zur
Energieeinparung, der Absatz der
gewonnenen Energie in Form von Strom
und Wärme oder anderen
Energieformen, die Unterstützung und
Beratung zur regenerativen
Energiegewinnung, zur Energieeffizienz
und Energieeinsparung einschließlich
der Information von Mitgliedern und
Dritten sowie der Öffentlichkeitsarbeit,
die Betätigung als
Einkaufsgenossenschaft für seine
Mitglieder in Bezug auf Geräte,
technische Anlagen, Energie jeglicher
Art und Sonstigem, auch der Abschluss
von Gruppenverträgen, die Förderung
von Energiespeicherung und
Elektromobilität und die Durchführung
von Vermittlungsgeschäften im
Energiebereich.
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die
Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstand:
Götzinger, Karl Werner, Püttlingen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Burger, Manfred, Püttlingen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Theobald, Heinz Wolfgang,
Heusweiler, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 07.05.2015
a)
10.06.2015
Nauhauser
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Theobald, Heinz Wolfgang,
Heusweiler, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Weber, Volker, Heusweiler,
*XX.XX.XXXX
a)
09.11.2020
Nauhauser
3Das Mindestkapital der
Genossenschaft, das durch
Rückzahlung eines
Auseinandersetzungsguthabens
an ausgeschiedene Mitglieder
nicht unterschritten werden darf,
beträgt 80% des Gesamtbetrags
des Geschäftsguthabens zum
Ende des vorangegangenen
Geschäftsjahrs.

Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist ausgeschlossen.
a)
21.07.2022
Becker-Nauhauser

b)
In Ergänzung der Eintragung
vom 10.06.2015
nachgetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.