Handelsregister · GnR 200039
Chronologischer Auszug
Bürger-Energie-Genossenschaft Altes Land und Horneburg eG · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bürger-Energie-Genossenschaft Altes Land und Horneburg eG b) Horneburg c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, die Vermarktung der in den regenerativen Energieanlagen erzeugten Energie, die Unterstützung und Beratung in energierechtlichen Fragestellungen einschließlich der Information der Mitglieder, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit zum Bereich der regenerativen Energieerzeugung, die Vermittlung von Energiebelieferungsverträgen. | Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Vorstand: Friederichs, Tim, Horneburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Sellner, Joachim, Hollern-Twielenfleth, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 16.08.2023 | a) 30.11.2023 Ritter b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.