Handelsregister · HRB 92674
Chronologischer Auszug
Bürger AG für regionales und nachhaltiges Wirtschaften · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Holzhausenstraße 22, 60322 Frankfurt am Main c) Gründung, Förderung und Beteiligung von und an Unternehmen in der Region FrankfurtRheinMain. Die Gesellschaft leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung einer nachhaltigen, ökologischen und regionalen Wirtschafts-, Infrastruktur- und Gesellschaftsentwicklung in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft, wie auch im Handel, der Gastronomie und einer dezentralen Energieerzeugung. Das Unternehmen ist auch beratend tätig. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Weber, Jörg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 12.10.2011 mit Änderung vom 29.11.2011 b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 12.10.2011 und 29.11.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.09.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 50.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). | a) 23.12.2011 Raab b) Fall 1 | |
| 2 | 135.000,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 12.10.2011 und 29.11.2011 erteilten Ermächtigung hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 07.11.2012 die Erhöhung des Grundkapitals um 35.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 5 (Erhöhung des Grundkapitals fakultativ) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Das genehmigte Kapital gemäß der Satzung vom 12.10.2011 und 29.11.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 15.000,00 EUR. | a) 21.03.2013 Raab b) Fall 3 | |||
| 3 | 150.000,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 12.10.2011 und 29.11.2011 erteilten Ermächtigung hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 07.03.2013 die Erhöhung des Grundkapitals um 15.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 5 (Erhöhung des Grundkapitals fakultativ) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 07.06.2013 Raab b) Fall 4 | |||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 12.06.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 37.000,00 EUR beschlossen. | a) 19.06.2013 Raab b) Fall 5 | ||||
| 5 | 187.000,00 EUR | a) Die am 12.06.2013 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 37.000,00 Euro durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.07.2013 geändert. | a) 15.08.2013 Hewlett b) Fall 6 | |||
| 6 | a) Die Hauptversammlung vom 23.08.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um mindestens 300.000,00 EUR und höchstens 1.200.000,00 EUR auf bis zu 1.387.000,00 EUR beschlossen. | a) 03.09.2013 Raab b) Fall 7 | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 19.02.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um mindestens 300.000,00 EUR und höchstens 1.200.000,00 EUR auf bis zu 1.387.000,00 EUR beschlossen. | a) 06.03.2014 Wittmann b) Fall 8 | ||||
| 8 | 487.000,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat vom 27.08.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 12.11.2014 Wittmann b) Fall 9 | |||
| 9 | a) Die Hauptversammlung vom 29.01.2016 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.01.2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29.01.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 213.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). | a) 01.06.2016 Wittmann b) Fall 10 | ||||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: von Lochow, Bernd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 01.07.2016 Wittmann b) Fall 11 | ||||
| 11 | 592.000,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 29.01.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 105.000,00 EUR auf 592.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.06.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.01.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 108.000,00 EUR. | a) 28.10.2016 Wittmann b) Fall 12 | |||
| 12 | a) Bürger AG für regionales und nachhaltiges Wirtschaften c) Gründung, Förderung und Beteiligung von und an Unternehmungen sowie damit verbundener Dienstleistungen in der Region FrankfurtRheinMain und Hessen. Die Gesellschaft leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung einer nachhaltigen, ökologischen und regionalen Wirtschafts-, Infrastruktur- und Gesellschaftsentwicklung in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft, wie auch im Handel und der Gastronomie. Das Unternehmen ist auch beratend tätig. | a) Die Hauptversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 28.07.2017 Wittmann b) Fall 13 | |||
| 13 | 862.500,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 30.06.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 808.000,00 EUR beschlossen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13.08.2018 die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 270.500,00 EUR durchgeführt. | a) 12.09.2018 Wittmann b) Fall 14 | |||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: von Lochow, Bernd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2019 Wittmann b) Fall 15 | ||||
| 15 | b) Bestellt als Vorstand: Klapproth, Reinhard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 18.03.2020 Wittmann b) Fall 16 | ||||
| 16 | 963.500,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 29.01.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 101.000,00 EUR auf 963.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.06.2020 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.01.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 7.000,00 EUR. | a) 31.07.2020 Wittmann b) Fall 17 | |||
| 17 | 1.206.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 12.02.2020 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 242.500,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist druchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 09.11.2020 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 23.12.2020 Wittmann b) Fall 19 | |||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 18.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29.01.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.09.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 480.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I). | a) 01.04.2021 Wittmann b) Fall 20 | ||||
| 19 | 1.434.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 18.08.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 228.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.02.2022 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 252.000 EUR. | a) 22.06.2022 Bäuml b) Fall 22 | |||
| 20 | 1.501.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Hauptversammlung vom 18.08.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 67.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2023 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. b) Das Genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 185.000,00 EUR. | a) 21.09.2023 Pussehl b) Fall 23 |
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