Handelsregister · VR 34882

Chronologischer Auszug

Bündnis zur Förderung der öffentlichen Berliner Musikschulen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bündnis zur Förderung der öffentlichen Berliner Musikschulen e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/
der Vorsitzenden, den zwei dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/derSchatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in .

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch einen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:

1.
Berghäuser, Chris, *XX.XX.XXXX, Birkenwerder

stellvertretende Vorsitzende:

2.
Bradler, Katharina, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Weber, Klaus-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
Schriftführerin:

4.
Philippi, Ulrike, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

5.
Thiel, Roland, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 29.09.2015

Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
12.04.2016
Kalinowski
b)
Satzung Bl.19-24
Beschluss Bl.17
2b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
2. Bradler, Katharina

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
3. Weber, Klaus-Jürgen

stellvertretender Vorsitzender:
6.
Prof. Dr. Berg, Ivo I., *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:
7.
Engelhardt, Barbara, *XX.XX.XXXX, Berlin
Änderung zu Nr. 4:
stellvertretende Vorsitzende:
Philippi, Ulrike, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
17.07.2023
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
35-36 (38-43)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.