Bündnis Entwicklung Hilft - Gemeinsam für Menschen in Not e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Aachen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4208
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
14.11.2022
Abrufstand
17.12.2024
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand des Vereins besteht aus bis zu zehn Personen, dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister sowie bis zu sieben Beisitzerinnnen/Beisitzer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Simone Pott
Bonn
Vorstand
Wolf-Christian Ramm
Wallenhorst
Vorstand
Beate Schneiderwind
Köln
Vorstand
Martin Rönnau
Bensheim
Vorstand
Angelika Böhling
Langenfeld
Vorstand
Manuel Koch
Waldbüttelbrunn
Vorstand
Eric Mayer
Berlin
Vorstand
Anne Jung
Frankfurt
Vorstand
Bastian Borregaard
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 01.01.2005 errichtet und durch Beschluss der Vorsitzenden vom 18.03.2005 in § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Vorstand) und § 7 (Mitgliederversammlung) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung in § 2 (Zweck des Vereins), in § 3 (Mitgliedschaft), in § 4 (Assoziierte Mitgliedschaft), in § 5 (Mitgliedsbeiträge), in § 6 (Organe), in § 7 (Vorstand), in § 8 (Mitgliederversammlung), in § 9 (Niederschriften), in § 10 (Telekommunikation, schriftliches Verfahren) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2014 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2016 hat die vollständige Neufassung der Satzung, insbesondere in § 7 (Vorstand) beschlossen.