Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, welche das Vereinsvermögen im Einzelfall mit mehr als 2.000.- EUR belasten, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Darüber hinaus ist die Vertretungsmacht des Vorstands dadurch beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000.- EUR ebenfalls die Zustimmung der Mitglliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Fink
Eisenach
Vorstand
Jens Hannemann
Eisenach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.6.2005 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 29.9.2008.
Die Satzung wurde geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.1.2011 in § 2 (Vereinszweck) und § 9 (Vorstand), durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3.12.2012 in § 9 (Vorstand) und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3.6.2013 in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 6 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 23.2.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Satzung wurde in § 3.3., § 9.1. und 9.2. geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.09.2005. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 63 - 67 SB; Protokoll Bl. 59 - 62 SB;
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