Handelsregister · VR 210379
Chronologischer Auszug
Bühler Quetscheteufel 1993 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bühler Quetscheteufel 1993 e.V. b) Bühl | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Oberteufel und den Vizeteufel vertreten. Jeder hat Alleinvertretungsrecht. Ausgaben, die den Verein mit nicht mehr als Euro 500,- belasten, sowie Dienstverträge bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Ausgaben, die den Verein mit mehr als Euro 500,- belasten, bedürfen außerdem der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ausgaben, die den Verein mit mehr als Euro 3.750,- belasten, bedürfen der Zustimmung der stimmberechtigten, ordentlichen Mitglieder mit qualifizierter absoluter Mehrheit. b) Oberteufel: Luding, Jörg, Bühl, *XX.XX.XXXX Vizeteufel: Ruggiero, Maik, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.02.1993 in Neufassung vom 13.06.1998 mit Änderungen vom 21.10.2000, 05.01.2002, 09.07.2011 | a) 17.11.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 25.03.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2014. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Oberteufel und den Vizeteufel vertreten. Jeder hat Alleinvertretungsrecht. Ausgaben, die den Verein mit nicht mehr als Euro 1000,00 belasten, sowie Dienstverträge bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Ausgaben, die den Verein mit mehr als Euro 1000,00 belasten, bedürfen außerdem der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ausgaben, die den Verein mit mehr als Euro 3.750,- belasten, bedürfen der Zustimmung der stimmberechtigten, ordentlichen Mitglieder mit qualifizierter absoluter Mehrheit. Briefwahl ist möglich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Geschäftsjahr) , § 2 (Zweck), § 8 (Vorstand) und § 11 (Auflösung) beschlossen. | a) 25.11.2016 Hartmann b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 6-12 | |
| 3 | b) Bestellt als Oberteufel: Leyendecker, Frank Dieter, Achern, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Oberteufel: Luding, Jörg, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) 22.09.2023 Schmunk |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.