Handelsregister · HRB 7520

Chronologischer Auszug

Büdenbender-Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Büdenbender-Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Kirchhundem

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit zu
vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i. V.
m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht zu vereinbaren sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerbarater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind
mehrerer Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Die
Gesellschafterversammlung kann, auch wenn
mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem
oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur
Alleinvertretung erteilen und sie von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird
die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer
allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muß
mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. wird die Gesellschaft durch
einne Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. § 8 Abs. 4
des Gesellschaftsvertrges gilt entsprechend.
Eine Einzelvertretung durch eine Person, die
nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen
mit der Geschäftsführung unter Beachtung von §
8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zulässig.

b)
Geschäftsführer:
Büdenbender, Stefanie, Steuerberaterin,
Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26. Januar 2004.
a)
04.03.2004
Dr. Beyerle

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 ff. Sdbd.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hardtweg 1, 57399 Kirchhundem
a)
10.08.2010
Jansohn
3a)
Gesellschaftsvertrag vom 26. Januar 2004.
a)
08.01.2020
Baumann

b)
Aus technischen
Gründen angepasst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.