Handelsregister · GsR 71

Chronologischer Auszug

Bücken und Stöber Immobilien eGbR · Amtsgericht Düren

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen, inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassunga) Allgemeine Vertretungsregelung b) Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bücken und Stöber Immobilien eGbR

b)
Langerwehe
Anschrift:
Schafenberg 9, 52379 Langerwehe
a)
1. Die Gesellschafter vertreten gemeinsam.

2. Jede Gesellschafterin ist alleinvertretungsberechtigt

aa) zur Erledigung laufender und für die Gesellschaft als gewöhnlich
einzustufender Geschäfte, sofern die Gesellschaft im Einzelfall nicht
mit einem höheren Betrag als 500,00 EUR (in Worten: fünfhundert
Euro) einschließlich Mehrwertsteuer verpflichtet wird. Beim
Abschluss von Dauerschuldverhältnissen kommt es auf die
insgesamt bis zum ersten möglichen Kündigungstermin
entstehenden Verbindlichkeiten an. Die Alleingeschäftsführungsund Alleinvertretungsberechtigung ist jedoch für jede
Gesellschafterin auf einen Gesamtbetrag von 2.500 EUR (in
Worten: zweitausendfünfhundert Euro) je Geschäftsjahr begrenzt,

bb) sofern die Gesellschafterinnen dies durch
Gesellschafterbeschluss festlegen,

cc) soweit es sich allein um die Erfüllung von Verpflichtungen der
Gesellschaft aus bestehenden Vertragsverhältnissen handelt.

3. Für den Fall der Abwesenheit einer Gesellschafterin ist die
anwesende Gesellschafterin alleinvertretungsberechtigt für alle mit
der sachlichen und wirtschaftlichen Führung der Gesellschaft
zusammenhängenden Geschäfte, sofern sie keinen Aufschub
dulden und eine Abstimmung mit der abwesenden Gesellschafterin
nicht möglich ist. Abwesenheit in diesem Sinne ist auch die
(vorübergehende) Geschäftsunfähigkeit einer Gesellschafterin und
zwar auch dann, wenn ein Betreuer für diese Gesellschafterin
bestellt sein sollte.

4. Für die Gesellschaft wird/werden von den Gesellschafterinnen
zum Stichtag ein oder mehrere Bankkonten eingerichtet. Die
Gesellschafterinnen sind nur gemeinsam zeichnungsberechtigt
sowie in der unter vorstehender Ziffer 2) aufgeführten Grenzen
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Gesellschafter:
Bücken, Esther Daniela, Düren, *XX.XX.XXXX
Gesellschafter:
Stöber, Christine Maria Petronella, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
a)
28.03.2024
Kloock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.