Verwaltung des eigenen Vermögens, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft buecher.de GmbH & Co. KG
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günter Hilger
Bobingen
Geschäftsführer(in)
Christian Martin Sailer
Neustadt a.d.Waldnaab
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.12.1998 zuletzt geändert am 28.05.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2003 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2014 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.03.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 13 So.
Bl. 16 SB
Beschluss Bl. 18 SB; Neue Satzung Bl. 19 SB;
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis des/der Vertretungsberechtigten von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 20.12.2024 (Az. 8 IN 688/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.