Handelsregister · VR 210436
Chronologischer Auszug
Budozentrum DOKAN e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Budozentrum DOKAN e.V. b) Bühl | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder hat Alleinvertretungsrecht. Bei Rechtsgeschäften ab 500,00 DM bedarf es eines Beschlusses des Vorstandes. b) 1. Vorsitzender: Kühn, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Pfeiffer, Peter, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.11.1996 mit Änderung vom 01.02.2004. | a) 19.11.2014 Kiziler b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 29.04.1997 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Vogel, Andreas, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Kunz, Thorsten, Bühl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Pfeiffer, Peter, Bühl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Kühn, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX | a) 21.05.2015 Eichhorn | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder hat Alleinvertretungsrecht. Bei Rechtsgeschäften ab 250,00 EUR bedarf es eines Beschlusses des Vorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Durch Beschluss des Vorstands vom 13.09.2017 wurde § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) ergänzt. | a) 05.10.2017 Sorger b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 45,46 | |
| 4 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Spindel, Manuel, Sinzheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Kunz, Thorsten, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2021 Kretzler | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), durch Einfügung eines neuen § 3 (Verbandszugehörigkeit), § 5 (Ausgaben) und durch Einfügung eines neuen § 10 (Vergütung) beschlossen. Die Nummerierung der §§ hat sich durch diese Satzungsänderungen teilweise geändert. beschlossen. | a) 01.02.2023 Kaluza b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 55-56 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.