Handelsregister · VR 210436

Chronologischer Auszug

Budozentrum DOKAN e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Budozentrum DOKAN e.V.

b)
Bühl
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder hat Alleinvertretungsrecht.
Bei Rechtsgeschäften ab 500,00 DM bedarf es eines
Beschlusses des Vorstandes.

b)
1. Vorsitzender:
Kühn, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Pfeiffer, Peter, Bühl, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.11.1996 mit Änderung vom 01.02.2004.
a)
19.11.2014
Kiziler

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
29.04.1997
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Vogel, Andreas, Rheinmünster, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kunz, Thorsten, Bühl, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Pfeiffer, Peter, Bühl, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kühn, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX
a)
21.05.2015
Eichhorn
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder hat Alleinvertretungsrecht.
Bei Rechtsgeschäften ab 250,00 EUR bedarf es eines
Beschlusses des Vorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Durch Beschluss des Vorstands vom 13.09.2017 wurde § 1 (Name, Sitz und Zweck des
Vereins) ergänzt.
a)
05.10.2017
Sorger

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 45,46
4b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Spindel, Manuel, Sinzheim, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kunz, Thorsten, Bühl, *XX.XX.XXXX
a)
10.11.2021
Kretzler
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Zweck des Vereins), durch Einfügung eines neuen § 3 (Verbandszugehörigkeit), §
5 (Ausgaben) und durch Einfügung eines neuen § 10 (Vergütung) beschlossen. Die
Nummerierung der §§ hat sich durch diese Satzungsänderungen teilweise geändert.
beschlossen.
a)
01.02.2023
Kaluza

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 55-56

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.