Handelsregister · VR 8128

Registerinformationen

Budocan Frankfurt am Main 83 e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Budocan Frankfurt am Main 83 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 8128
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
16.10.2025
Abrufstand
21.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Pier

Frankfurt am Main

Vorstand

Manuel Zajonz

Frankfurt am Main

Vorstand

Ammar Tahirovic

Frankfurt am Main

Vorstand

Marlon Barth

Frankfurt am Main

Vorstand

Alexander Stegemann

Frankfurt am Main

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.03.1983 zuletzt geändert am 29.10.1992
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2020 hat die Änderung der Satzung in den § 2 (Zweck des Vereins), die Einfügung des § 3 (Auflösung) sowie die Neunummerierung der Folgeparagraphen beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 04.10.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 60-63
  • Anmeldungen Blatt 102, 103, 104, 105, 106 d.A.
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Sportwart.
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 144 ff Sonderband
  • Fall 5
  • Satzung Blatt 168 ff Sonderband
  • Fall 6
  • Satzung Blatt 198 - 204 Sonderband
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.