Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht wird satzungsrechtlich dahingehend eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 1.000,00 € die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung durch den Vorstand erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alex Karg
Germersheim
Vorstand
Artur Huhn
Germersheim
Vorstand
Lars Schille
Germersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 23.06.2012.
Freitext
Satzung Blatt 5-11 der Akte
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.