Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Cheftrainer und der Kassierer. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften ab 500,00 Euro ist ein Beschluss des Gesamtvorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Meßner
Bühlertal
Vorstand
Mesut Akyildiz
Bühlertal
Vorstand
Britt Großmann
Bühl
Vorstand
Alexander Meier
Bühlertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.1978 in Neufassung vom 11.01.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 10.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Ämtervergütung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2021 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 5 (Vermögensweitergabe), § 6 (Mitglieder), § 7 (Stimmrecht, Wählbarkeit), § 8 (Austritt und Ausschluss), § 9 (Mitgliederbeiträge), § 11 (Verwaltung), § 12 (Gliederung des Vereins), § 13 (Vorstand), § 14 (Geschäftsführung), § 15 (Ämtervergütung), § 16 (Kassenprüfer),§ 17 (Generalversammlung), § 18 (Wahl des Vorstandes), § 19 (außerordentliche Versammlungen),§ 20 (Haftpflicht) und § 21 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 05.04.1978
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 17-26
Satzung: Sonderband 1 Bl. 96-105
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.