Handelsregister · HRB 630764
Chronologischer Auszug
Buddhistisches Studienzentrum gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Buddhistisches Studienzentrum gemeinnützige GmbH b) Herrischried c) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung der Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung) insbesondere aber 1. Schaffung und Unterhaltung von Räumlichkeiten, die geeignet sind, religiöse Praxis und Studien gemäß der buddhistischen Überlieferung durchzuführen, 2. Bewahrung der mündlichenTradition des Zen-Buddhismus, besonders die der Übertragunglienie von Shunryu Suzukuroshi und Richard Bakeroshi, 3. Förderung der buddhistischen Wissenschaften und des Austausches mit westlichen Wissenschaften , einschließlich der westlichen und östlichen Psychologie, 4. Dürchführung von Veranstaltungen (religiöse Praxis, Meditation, Vorträge, Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.) 5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von Reliquien, Skulpturen, religiöser Kunstgegenstände, 6. Errichtung und Unterhaltung von Büchereien, Audio- und Videotheken, Verbreitung der Lehre mit allen Medien, 7. Unterstützung buddhistischer Gemeinden im In- und Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der Abgabenordnung, soweit es sich hier um Körperschaften im Sinne des § 1 des Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7 Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten zu verwirklichen. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. b) Geschäftsführer: Aldag, Nikolai, Königstein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Schwarzl, Gerhard, Linz (Österreich), *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.06.1996 mit Änderung vom 02.08.1996. | a) 29.08.2006 Seib b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2006. Tag der ersten Eintragung: 12.08.1996 | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt (Schreibfehler in Ziff. 2) in: Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung der Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung) insbesondere aber 1. Schaffung und Unterhaltung von Räumlichkeiten, die geeignet sind, religiöse Praxis und Studien gemäß der buddhistischen Überlieferung durchzuführen, 2. Bewahrung der mündlichenTradition des Zen-Buddhismus, besonders die der Übertragunglinie von Shunryu Suzuki-roshi und Richard Bakerroshi, 3. Förderung der buddhistischen Wissenschaften und des Austausches mit westlichen Wissenschaften , einschließlich der westlichen und östlichen Psychologie, 4. Dürchführung von Veranstaltungen (religiöse Praxis, Meditation, Vorträge, Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.) 5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von Reliquien, Skulpturen, religiöser Kunstgegenstände, 6. Errichtung und Unterhaltung von Büchereien, Audio- und Videotheken, Verbreitung der Lehre mit allen Medien, 7. Unterstützung buddhistischer Gemeinden im In- und Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der Abgabenordnung, soweit es sich hier um Körperschaften im Sinne des § 1 des Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7 Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten zu verwirklichen. | a) 05.09.2006 Mueller | ||||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt in: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Auflösung) beschlossen. | a) 16.10.2008 Mueller | |||
| 4 | b) Von Amts wegen eingetragene Geschäftsanschrift: Quellenweg 4, 79737 Herrischried | a) 06.05.2009 Mueller | ||||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung der Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung) insbesondere aber 1. Schaffung und Unterhaltung von Räumlichkeiten, die geeignet sind, religiöse Praxis und Studien gemäß der buddhistischen Überlieferung durchzuführen, 2. Bewahrung der mündlichenTradition des Zen-Buddhismus, besonders die der Übertragunglinie von Shunryu Suzuki-roshi und Richard Bakerroshi, 3. Förderung der buddhistischen Wissenschaften und des Austausches mit westlichen Wissenschaften , einschließlich der westlichen und östlichen Psychologie, 4. Dürchführung von Veranstaltungen (religiöse Praxis, Meditation, Vorträge, Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.) 5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von Reliquien, Skulpturen, religiöser Kunstgegenstände, 6. Errichtung und Unterhaltung von Büchereien, Audio- und Videotheken, Verbreitung der Lehre mit allen Medien, 7. Unterstützung buddhistischer Gemeinden im In- und Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der Abgabenordnung, soweit es sich hier um Körperschaften im Sinne des § 1 des Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7 Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten zu verwirklichen. 8. Bereitstellung der Lebensbedingungen (Unterkunft und Verpflegung) für Mönche und Nonnen und Novizen/Novizinnen (Laien-Ordinierte in der Zen-Buddhistischen Tradition), um ein klösterliches Leben zu ermöglichen. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Aldag, Nikolai, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Schwarzl, Gerhard, Linz / Österreich, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Halstenbach, Ulrich, Wuppertal, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 05.10.2018 Amann | ||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schwarzl, Gerhard, Linz / Österreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Aldag, Beate, geb. Barth, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 06.05.2021 Amann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.