Handelsregister · HRB 630764

Chronologischer Auszug

Buddhistisches Studienzentrum gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Buddhistisches Studienzentrum
gemeinnützige GmbH

b)
Herrischried

c)
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke (Förderung der
Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung)
insbesondere aber 1. Schaffung und
Unterhaltung von Räumlichkeiten, die
geeignet sind, religiöse Praxis und Studien
gemäß der buddhistischen Überlieferung
durchzuführen, 2. Bewahrung der
mündlichenTradition des Zen-Buddhismus,
besonders die der Übertragunglienie von
Shunryu Suzukuroshi und Richard
Bakeroshi, 3. Förderung der buddhistischen
Wissenschaften und des Austausches mit
westlichen Wissenschaften , einschließlich
der westlichen und östlichen Psychologie,
4. Dürchführung von Veranstaltungen
(religiöse Praxis, Meditation, Vorträge,
Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.)
5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von
Reliquien, Skulpturen, religiöser
Kunstgegenstände, 6. Errichtung und
Unterhaltung von Büchereien, Audio- und
Videotheken, Verbreitung der Lehre mit
allen Medien, 7. Unterstützung
buddhistischer Gemeinden im In- und
Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der
Abgabenordnung, soweit es sich hier um
Körperschaften im Sinne des § 1 des
Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die
Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke
durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7
Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten
zu verwirklichen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Geschäftsführer:
Aldag, Nikolai, Königstein, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Dr. Schwarzl, Gerhard, Linz (Österreich),
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.06.1996 mit Änderung vom
02.08.1996.
a)
29.08.2006
Seib

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
29.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 12.08.1996
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
(Schreibfehler in Ziff. 2) in:
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke (Förderung der
Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung)
insbesondere aber 1. Schaffung und
Unterhaltung von Räumlichkeiten, die
geeignet sind, religiöse Praxis und Studien
gemäß der buddhistischen Überlieferung
durchzuführen, 2. Bewahrung der
mündlichenTradition des Zen-Buddhismus,
besonders die der Übertragunglinie von
Shunryu Suzuki-roshi und Richard Bakerroshi, 3. Förderung der buddhistischen
Wissenschaften und des Austausches mit
westlichen Wissenschaften , einschließlich
der westlichen und östlichen Psychologie,
4. Dürchführung von Veranstaltungen
(religiöse Praxis, Meditation, Vorträge,
Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.)
5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von
Reliquien, Skulpturen, religiöser
Kunstgegenstände, 6. Errichtung und
Unterhaltung von Büchereien, Audio- und
Videotheken, Verbreitung der Lehre mit
allen Medien, 7. Unterstützung
buddhistischer Gemeinden im In- und
Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der
Abgabenordnung, soweit es sich hier um
Körperschaften im Sinne des § 1 des
Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die
Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke
durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7
Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten
zu verwirklichen.
a)
05.09.2006
Mueller
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen ergänzt in:
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die
Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Auflösung)
beschlossen.
a)
16.10.2008
Mueller
4b)
Von Amts wegen eingetragene
Geschäftsanschrift:
Quellenweg 4, 79737 Herrischried
a)
06.05.2009
Mueller
5c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke (Förderung der
Religion) im Sinne der §§ 51 und 52 AO (im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung)
insbesondere aber 1. Schaffung und
Unterhaltung von Räumlichkeiten, die
geeignet sind, religiöse Praxis und Studien
gemäß der buddhistischen Überlieferung
durchzuführen, 2. Bewahrung der
mündlichenTradition des Zen-Buddhismus,
besonders die der Übertragunglinie von
Shunryu Suzuki-roshi und Richard Bakerroshi, 3. Förderung der buddhistischen
Wissenschaften und des Austausches mit
westlichen Wissenschaften , einschließlich
der westlichen und östlichen Psychologie,
4. Dürchführung von Veranstaltungen
(religiöse Praxis, Meditation, Vorträge,
Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw.)
5. Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung von
Reliquien, Skulpturen, religiöser
Kunstgegenstände, 6. Errichtung und
Unterhaltung von Büchereien, Audio- und
Videotheken, Verbreitung der Lehre mit
allen Medien, 7. Unterstützung
buddhistischer Gemeinden im In- und
Ausland im Sinne des § 58, Nr. 1, der
Abgabenordnung, soweit es sich hier um
Körperschaften im Sinne des § 1 des
Körperschaftssteuergesetzes handelt. Die
Gesellschaft ist berechtigt, ihre Zwecke
durch die in § 58, Ziff. 1 bis 4, 6,7
Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten
zu verwirklichen. 8. Bereitstellung der
Lebensbedingungen (Unterkunft und
Verpflegung) für Mönche und Nonnen und
Novizen/Novizinnen (Laien-Ordinierte in der
Zen-Buddhistischen Tradition), um ein
klösterliches Leben zu ermöglichen.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Aldag, Nikolai, Königstein im Taunus,
*XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Dr. Schwarzl, Gerhard, Linz / Österreich,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Halstenbach, Ulrich, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
05.10.2018
Amann
6b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Schwarzl, Gerhard, Linz / Österreich,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Aldag, Beate, geb. Barth, Königstein im Taunus,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
06.05.2021
Amann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.