Zum Vorstand gehören: Vorsitzender und sein Stellvertreter. Alle Ausgaben, soweit sie sich nicht aus der allgemeinen Geschäftsführung des Vereins ergeben, müssen vom Vorstand beschlossen werden. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, kann in dringenden Fällen Ausgaben bis zu 100,- DM anordnen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Griebeling
Duisburg
Vorstand
Wilfried Vallery
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.01.1964, zuletzt geändert am 06.03.2002.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 11.03.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.