der Handel mit Tauch- und Wassersportartikeln innerhalb der Europäischen Union, der Import von Tauch- und Wassersportartikeln in die Europäische Union, der Betrieb einer Tauchschule, ferner der Export von Tauch- und Wassersportartikeln in Länder außerhalb der Europäischen Union.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder ein Mitglied des Vorstandes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann jedem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Alleinvertretung sowie Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Dederichs
Jüchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alfred Feierabend
Jüchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Ralf Schwafferts
Mönchengladbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Kathrin Ladenstein
Willich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Vorstand
Robert Jablonski
Czestochowa/Polen
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.09.2005 mit Änderung vom 30.09.2005
Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 6 von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Hauptversammlung vom 23.02.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 400.000,00 EUR um 50.000,00 auf 450.000,00 EUR beschlossen und die Satzung in § 4 Absatz 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist durch § 4 Absatz 5 der Satzung vom 19.09.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2009 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 200.000,- durch Ausgabe von höchstens 200.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Es können stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben werden (Genehmigtes Kapital ).
Freitext
Satzung Blatt 191 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.