BTB - Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im dbb - beamtenbund und tarifunion - Landesbund Rheinland-Pfalz
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Mainz
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2319
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
10.07.2023
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Landesvorsitzenden und bis zu vier stellvertretenden Landesvorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Axel Weyand
Neustadt
Vorstand
Isabel Herbster
Otterberg
Vorstand
Christian Rabold Schlösser
Maikammer
Vorstand
Daniela Roy
Eltville
Vorstand
Jörg Wolsiffer
Maikammer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.08.1986 zuletzt geändert am 10.01.1987
Die Delegiertenversammlung vom 09.11.2011 hat die Änderung aller Bestimmungen der Satzung beschlossen. Die Satzung ist insgesamt neu gefasst.
Die Delegiertenversammlung vom 10.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Gliederung), § 8 (Gewerkschaftstag), § 9 (Landesvorstand), § 10 (Landesleitung), § 11 (Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz), § 12 (Rechnungsprüfer), § 15 (Auflösung des BTB), § 16 (Protokollführung), § 18 (Inkrafttreten) beschlossen. Die Vorbemerkung wurde gestrichen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.02.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2006.
Satzung Blatt 12-19, 23 der Akten
Von Amts wegen eingetragen. Bestellungsbeschluss Bl. 91-92
Bl. 110-123, Satzung Bl. 119-123
Bl. 126 - 141 d. A.
Bl. 147 - 186
Satzung: Bl. 158 - 167
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.