Der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen und Beteiligungen jeder Art, ferner der Betrieb der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte mit Unternehmen aller Wirtschaftszweige.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Alexander Schrader
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Christina Schumacher
Brandenburg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
022
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2010 Teile ihres Vermögens (im einzelnen bezeichnete Wertpapiere) auf die IMC Internet Media Communication GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 82253) übertragen. Die Gesellschaft hat aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2023 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens, namentlich einen Teil des von ihr gehaltenen Wertpapiervermögens sowie Guthaben bei Kreditinstituten nach Maßgabe des Vertrages, durch Abspaltung zur Aufnahme auf die Deutscher Beamtenwirtschaftsbund (BWB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 92) übertragen. Die Gesellschaft hat aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Deutscher Beamtenwirtschaftsbund (BWB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 92), namentlich Teileigentum und Finanzvermögen nach näherer Bestimmung des Vertrages, durch Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 10.09.2025 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.