Handelsregister · HRB 21669 KI
Chronologischer Auszug
BT Die Gummibärchen GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BT Die Gummibärchen GmbH b) Sitz/Niederlassung: Neudorf-Bornstein Geschäftsanschrift: Achsenkamp 1c, 24214 Neudorf-Bornstein c) An- und Verkauf von Süsswaren und Zubehör aller Art, ferner Anund Verkauf von Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln aller Art | 25.600 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Börner, Thomas Friedrich, *XX.XX.XXXX, Haibach mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 09.02.1998; 17.07.1998 zuletzt geändert durch Beschluss vom 12.12.2018 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.01.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 14420) nach Neudorf-Bornstein verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). | a) 01.04.2020 Ackermann b) Tag der ersten Eintragung: 10.09.1998 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.