Handel mit gesundheitsfördernden Produkten, Entwicklung und Vertrieb von kreativen Produkten, Kommunikations- und Mediengrafik; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeführt
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephanie Katharina Burger-Filippini
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Johannes Heinrich Burger
Eiselfing
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.09.1991 zuletzt geändert am 15.06.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2001 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2024 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung:21.02.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.
SoBl. 3 HBBl. 21
Beschluß und Satzung Bl. 4 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.