Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Gernot Oppermann
Cottbus
274
Volker Barthold
Cottbus
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2006-03-31
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