Handelsregister · HRB 16108

Chronologischer Auszug

BSG GmbH - Brack Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BBC GmbH - Brack Business Consulting

b)
Bonn

c)
die Wirtschafts- und
Unternehmensberatung, ein Buchhaltungsund Büroservice, die Softwareentwicklung
einschließlich Vertrieb sowie die Erstellung
und Vermarktung von Internetpräsenzen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Brack, Christoph, Bonn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2008
a)
06.03.2008
Wippenhohn
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Steinweg 18-20, 53121 Bonn
a)
22.07.2010
Luetzler
3a)
BSG GmbH - Brack
Steuerberatungsgesellschaft

b)
Geschäftsanschrift:
Kannheideweg 26 a, 53123 Bonn

c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit
ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung in § 2
(Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der
Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
14.11.2013
Linnert

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