die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die gewerbsmäßige Arbeits- und Bewerbervermittlung aller Berufe und Personengruppen, die Personalberatung sowie die Durchführung sonstiger Personaldienstleistungen. .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Es kann auch durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden, dass die Gesellschaft durch eine abweichende Anzahl von Geschäftsführern gemeinsam vertreten wird oder dass bei der Vertretung der Gesellschaft die Gesamtvertretung mit einem Prokuristen ausgeschlossen ist. Die Gesellschafter können einen Geschäftsführer generell oder für den Einzelfall durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Sebastian Mönke
Krefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Saskia Sommermann
Krefeld
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 6 (Umfang der Geschäftsführungsbefugnis) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.