Handelsregister · HRB 106460

Chronologischer Auszug

BS-Bauträger-GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BS-Bauträger-GmbH

b)
Karlsruhe

c)
Der Erwerb und die Veräußerung von
Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten sowie Durchführung von
Bauvorhabenauf eigenen und auf fremde
Rechnung, als Bauträger. Die Gesellschaft
ist berechtigt, sich an gleichartigenoder
ähnlichen Unternehmen zu beteiligen sowie
Zweigniederlassungen zu errichten.
60.000,00
DEM
b)
Liquidator:
Liebig, Franz, Kandel, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
Liquidator Klaus Böhringer.

Liquidator:
Böhringer, Klaus, Wörth, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
Liquidator Franz Liebig.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.1993

b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst, da durch rechtskräftigen
Beschluß des Amtsgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 1997 (2
N 424/97) die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels
Masse abgewiesen wurde.
Von Amts wegen eingetragen (§ 1 Löschungsgesetz).
a)
30.10.2006
Schäfer

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
30.10.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 07.07.1993

Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
AS. 21 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.